Mitglied werden

Mitglied in der KATHOLISCHEN JUNGEN GEMEINDE kann jede/jeder werden, die/der die Grundlagen und Ziele des Verbandes bejaht.

Die/der Einzelne wird Mitglied in einem Pfarrverband, indem sie/er dies erklärt und die Pfarrleitung diese Erklärung annimmt. Besteht kein Pfarrverband im Bereich des Einzelnen, so ist im Ausnahmefall eine Einzelmitgliedschaft im Diözesanverband möglich.

Für die Mitgliedschaft in der KJG wird ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Diözesankonferenz festgelegt. Die Pfarreien haben außerdem die Möglichkeit, einen Pfarreibeitrag zu erheben.

Laut Beschluß der Diözesankonferenz gelten ab 01.01.2005 folgende diözesane Mitgliedsbeiträge:

Mitglieder (ab 6 Jahren): 29, - Euro pro Jahr

Geschwister (6-17 Jahre): 23, - Euro pro Jahr

Für Mitglieder, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sowie Bezieher von Sozialhilfe und in anderen Fällen sozialer Härte gilt ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von 1,- Euro pro Jahr.

Für Personen, die im Laufe des zweiten Halbjahres erstmalig Mitglied werden, reduziert sich der Betrag um 50 % des jeweiligen Jahresbeitrages (ausgenommen davon ist der Beitrag für
"von Arbeitslosigkeit Betroffene".)