Neue Satzung - viele Veränderungen

Am 13. November 2011 wurde von der Diözesankonferenz mit 60 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen eine neue Satzung für den KJG-Diözesanverband Essen beschlossen.

Diese neue Satzung, die am 01. Januar 2013 in Kraft tritt, bedeutet viele Veränderungen für die KJG im Bistum Essen:

Zukünftig wird die KJG-Arbeit - statt wie bisher auf der Gemeinde-, Bezirks- und Diözesanebene - auf zwei festen Ebenen mit Leitungsämtern stattfinden: der Pfarr- und der Diözesanebene. Zusätzlich kann die Arbeit in der Gemeinde wie bisher fortgeführt werden und auch auf einer überregionalen Ebene können Zusammenschlüsse für die Arbeit in der KJG gebildet werden.

Durch diese Veränderungen können Bistumsentscheidungen auch für die KJG zukunftsfähig gemacht werden, da Gemeinden, die vom Bistum geschlossen werden, zukünftig unter dem Dach der Pfarrei ihre KJG-Arbeit fortsetzen können. Auch können schwächere KJG's innerhalb einer Pfarrei gestärkt werden und alle KJG's bekommen einen direkteren Kontakt zur Diözesanebene.

Beschlossen wurde auf der Diözesankonferenz auch eine Satzungsdurchbrechung, die folgende Übergangsregelung vorsieht:

Bis zum 31. Dezember 2012 gilt die bisherige Satzung. Erst ab dem 01. Januar 2013 tritt die auf der Diözesankonferenz beschlossene Satzung in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt muss zum einen die Bundesleitung dem Satzungsentwurf zustimmen und zum anderen haben die KJG-Gemeinden und -Bezirke Zeit und Raum sich in den neuen Strukturen zu finden. 

Die Satzung, wie sie am 13. November 2011 beschlossen wurde, findet ihr hier. Diese bedarf noch der Genehmigung der Bundesleitung.

Wir freuen uns auf die zukünftigen Veränderungen!!