KJP-Zuschüsse
Liebe KjGlerinnen und KjGler,
wie immer am Anfang des Jahres möchten wir Euch auf wichtige Antragsfristen hinweisen:
Ferienfreizeiten für das Jahr 2012 müssen bis zum 30. März 2012 bei der KjG beantragt werden.
Bildungsmaßnahmen, Kurzfreizeiten und Sonderveranstaltungen müssen für das 1. Halbjahr bis zum 30. Januar 2012 und für das 2. Halbjahr bis zum 30. Mai 2012 beantragt werden.
Bitte nutzt nach Möglichkeit den neuen Antrag, den Ihr Euch hier downloaden könnt. Zum Antrag für Ferien- und Kurzfreizeiten gehört außerdem die Leiter/innenliste als Anlage. Alle Formulare für die Abrechnung der Maßnahmen sowie Fördersätze und weitere Informationen findet Ihr auf der Homepage des BDKJ Diözesanverband zum Download unter http://www.bdkj-dv-essen.de/finanziellehilfen.
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Abrechnungsformulare und darüber, wer welche Maßnahmen abrechnen bzw. leiten darf, findet Ihr außerdem in dieser Checkliste. Sollten Euch Kurse fehlen, findet Ihr die aktuellen Termine im Hohlspiegel oder auf unserer Homepage unter http://www.kjg-dv-essen.de/kurse.
Die Kurse dienen dazu, die Qualität der Jugendarbeit zu sichern und auch gegenüber dem Land NRW als Geldgeber und nicht zuletzt den Erziehungsberechtigten den Nachweis zu erbringen, dass deren Kinder bei der KJG in guten Händen sind.
Bei Fragen meldet Euch einfach in der Diözesanstelle.

